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In der Nacht zum 29. Oktober 2026 brannte der Hauptsitz des Schweizer Waffenherstellers B&T in Thun. Der Brand wird als mutmaßliche Brandstiftung eingestuft, und es gibt Zusammenhänge zu einer Zunahme linker extremistischer Angriffe auf Verteidigungsunternehmen. Die Auswirkungen und neuen Verpflichtungen für die Branche werden erörtert.
In der Nacht zum 29. Oktober 2026 brannte der Hauptsitz des Schweizer Waffenherstellers B&T in Thun (Bild). Der Schaden liegt nach Angaben des Firmenchefs zwischen 12 und 20 Millionen Franken, die Kantonspolizei Bern geht von Brandstiftung aus. Der Fall steht in einer Reihe mit Brandsätzen vor Münchner Technologiezentralen, brennenden Bundeswehr--Lastwagen in zivilen Werkstätten und angezündeten Kabelbrücken in Berlin. Für Geschäftsführungen im Verteidigungs- und Dual-Use-Markt folgt daraus eine nüchterne Frage: Wer schützt Ihren Standort, und welche neuen Pflichten kommen gerade auf Sie zu, erklärt SPARTANAT Autor Jan Hesselbarth.
In der Nacht auf Donnerstag, den 29. Oktober 2026, brannte der Firmensitz der B&T AG im Industriegebiet Thun-Allmendingen. Die Feuerwehr brauchte bis in den Vormittag, um die Flammen unter Kontrolle zu bringen, die oberen beiden Stockwerke des umzäunten Gebäudetrakts wurden schwer beschädigt. Verletzt wurde niemand. Die Kantonspolizei Bern teilte am Freitag mit, dass Brandstiftung als Ursache im Vordergrund steht, und suchte Zeugen. Firmenchef Karl Brügger beziffert den Schaden gegenüber dem Schweizer Boulevardblatt BLICK CH auf 12 bis 20 Millionen Franken und beschreibt das Bild im Werk mit dem Satz, es sehe „aus wie im Krieg“.
Zum Hintergrund der Tat ist der Stand uneinheitlich. Eine Gruppierung aus der linken Szene verbreitete in sozialen Medien ein Video, das mutmaßlich den Brandanschlag zeigt: zwei schwarz gekleidete Personen, eine gezündete Brandwaffe, Holzpaletten unter einem Unterstand. Die NZZ ordnete den Fall am 1. November 2026 als gezielte Racheaktion aus dem linksextremen Spektrum ein und verweist darauf, dass B&T Gummigeschosswerfer herstellt, die bei Demonstrationen eingesetzt werden; in Frankreich kursierte ein Bekennervideo, das einen Zusammenhang mit den dortigen Jugendprotesten herstellt. Amtlich bestätigt ist die Täterschaft nicht. Die Ermittlungen laufen.
Das Unternehmen selbst hat sich am 2. November geäußert. In der Stellungnahme verurteilt B&T Gewalt, Sachbeschädigung und Einschüchterung als Mittel der Auseinandersetzung, benennt Drohungen gegen das Management und schließt mit dem Satz: „Wir stehen zusammen.“ Man kann diesen Text als Pathos lesen. Man kann ihn auch als das lesen, was er ist: die Reaktion einer Belegschaft von rund 70 Menschen, die morgens vor ihrem ausgebrannten Arbeitsplatz standen.
Thun ist kein Schweizer Sonderfall. Eine grobe Chronik der vergangenen vierzehn Monate reicht aus, um ein Muster zu erkennen.
Am 3. September 2026 wurden in München in der Nacht Brandsätze aus einem fahrenden Auto auf eine Baustelle vor der Konzernzentrale von Rohde & Schwarz geworfen, ein dritter, nicht gezündeter Brandsatz wurde von Spezialkräften des Landeskriminalamts entschärft. Zwei bulgarische Staatsangehörige, eine 28-jährige Frau und ein 38-jähriger Mann, kamen in Untersuchungshaft. In unmittelbarer Nachbarschaft sitzt der Drohnenhersteller HELSING. Die Zuschreibung ist offen; das Bayerische Landeskriminalamt ermittelt zu einem möglichen politischen Hintergrund.
In der Nacht zum 24. September 2026 fingen drei Lastwagen der Bundeswehr auf dem abgesperrten Werksgelände von MAN Truck & Bus SE in Barleben bei Magdeburg Feuer, wo sie zur Reparatur standen. Die Polizei ging früh von Brandstiftung aus. Seit Anfang Oktober prüft das Landeskriminalamt ein im Internet aufgetauchtes Bekennerschreiben einer linksextremistischen Gruppe. Vergleichbare Taten gab es seit 2025 mehrfach, darunter im Juni 2025 in Erfurt, ebenfalls auf einem MAN-Gelände.
Bei der Energieversorgung ist die Wirkung am größten. Nach einem Brandanschlag auf zwei Strommasten am 9. September 2025 in Berlin-Johannisthal waren mehrere Zehntausend Haushalte und Gewerbebetriebe teilweise bis zum 11. September von der Stromversorgung abgeschnitten. Das Bekennerschreiben nannte den Technologiepark Adlershof als Ziel und zählte IT, Robotik, Raumfahrt, KI sowie Sicherheits- und Rüstungsindustrie als dort vertretene Felder auf. Am 3. Januar 2026 fielen nach einem Brand an einer Kabelbrücke am Teltowkanal 45.000 Haushalte und 2.200 Unternehmen aus, bei vielen Anschlüssen dauerte die Reparatur bis in die Folgewoche. Und am 5. Oktober 2026 beschädigten Unbekannte durch brennende Altreifen unter einer Kabelbrücke an der Boxberger Straße in Marzahn zwei 110-kV-Hochspannungskabel und mehrere Mittelspannungsleitungen; 19 Gewerbebetriebe mussten zeitweise vom regulären Netz getrennt werden. Ermittlerkreise stuften das Bekennerschreiben Mitte Oktober als authentisch ein; darin erklären die Verfasser, gezielt die Stromversorgung mehrerer Technologieunternehmen unterbrochen zu haben, von denen einige Dual-Use-Produkte herstellen.
Dazu kommt der Innentäter. Anfang Februar 2026 vollstreckte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Haftbefehle gegen zwei Männer, einen 37-jährigen Rumänen und einen 54-jährigen Griechen, die während ihrer Tätigkeit im Hamburger Hafen Sabotagehandlungen an mehreren für die Marine bestimmten Korvetten vorgenommen haben sollen; nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten unentdeckte Taten zu erheblichen Schäden oder mindestens zu verzögerten Ausläufen führen können. Berichtet wurden unter anderem 20 Kilogramm Strahlkies im Motorblock eines Schiffes. Die Frage möglicher Auftraggeber wird geprüft.
Für die Einordnung lohnt die Trennung der Motivlagen, weil sie unterschiedliche Abwehrlogiken verlangen.
Das erste Bild ist antimilitaristischer Linksextremismus. Die Zahl linksextremistisch motivierter Straftaten stieg 2025 um 38,9 Prozent auf 8.133 Delikte, die Gewalttaten um 60,9 Prozent auf 856. Das gewaltorientierte Personenpotenzial erreichte mit 11.600 Personen einen neuen Höchststand. Die Quelle ist der Verfassungsschutzbericht 2025 und damit eine Regierungsquelle in eigener Sache; die Erhebung folgt der polizeilichen Zuordnung politisch motivierter Kriminalität und bildet Dunkelfelder nicht ab. Baden-Württemberg beziffert den Sachschaden des Angriffs auf ELBIT SYSTEMS in Ulm im September 2025 auf rund eine Million Euro.
Das zweite Bild ist staatlich gesteuerte Sabotage. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schrieb in seinem Sicherheitshinweis für die Wirtschaft vom 23. Juli 2026, es bestehe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen der Branche Ziel von Ausspähungs- und Sabotagehandlungen durch russische staatliche Stellen oder in deren Auftrag werden. Gezielte Angriffe gegen einzelne Mitarbeiter, besonders der Leitungsebene, schließt die Behörde nicht aus; zugleich benennt sie ein hohes linksextremistisches Mobilisierungspotenzial durch Antimilitarismus. Anfang Oktober 2026 verwies Bundesnachrichtendienst (BND)-Präsident Martin Jäger vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium auf den Anschlagsversuch am Flughafen Leipzig/Halle, BfV-Präsident Sinan Selen sprach von russischer Bereitschaft zu Sabotage und zu Tötungsdelikten.
Für Ihr Werkstor ist die Unterscheidung nachrangig. Ein Stapel Paletten an der Fassade brennt unabhängig davon, wer ihn anzündet. Die Unterscheidung wird wieder wichtig bei der Personalauswahl, bei Fremdfirmen und bei Zugriffsrechten, denn dort wirken staatlich gesteuerte Akteure, und dort setzt auch der Gesetzgeber gerade an.
Thun verdient an einer Stelle besondere Aufmerksamkeit. Ausgelöst wurde die Tat nach der bisherigen Berichtslage durch ein Produkt für den polizeilichen Einsatz in einem anderen Land, nicht durch einen Rüstungsauftrag für die Ukraine oder die NATO. Wer sein Risiko entlang der Kategorie „Verteidigung“ bewertet, unterschätzt es damit systematisch.
Die Berliner Bekennerschreiben bestätigen das Muster von der anderen Seite: Adressiert wurden Technologiecluster und Dual-Use-Hersteller, also Unternehmen, die sich selbst oft als zivile Technologieanbieter beschreiben. Ein Sensorikhersteller mit einem Behördenkunden, ein Softwarehaus mit einem Demonstrator, ein Zerspaner mit einem wehrtechnischen Los: Jeder dieser Betriebe kann in einem Bekennerschreiben auftauchen, lange bevor er sich selbst der Branche zurechnet.
Hier liegt eine Lücke, die Sie kennen sollten.
Das KRITIS-Dachgesetz ist seit dem 17. März 2026 in Kraft und setzt die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in nationales Recht um. Die zugehörige KRITIS-Verordnung mit den sektorspezifischen Schwellenwerten liegt seit dem 26. Mai 2026 als Referentenentwurf vor, das Verfahren war im Oktober 2026 nicht abgeschlossen. Der Sektorenzuschnitt der CER-Richtlinie erfasst Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, Weltraum und weitere Grundversorgungsbereiche. Ein eigener Sektor Verteidigungsindustrie ist darin nicht vorgesehen. Ein mittelständischer Zulieferer trägt also das Angriffsrisiko eines verteidigungsrelevanten Akteurs, ohne in den staatlichen Resilienzrahmen für kritische Anlagen zu fallen.
Beim personellen Sabotageschutz sieht es anders aus. Die Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde am 15. Januar 2026 verkündet und gilt im Kern seit dem 16. Januar 2026; sie verlagert die Verantwortung für den personellen Geheim- und Sabotageschutz erkennbar in die Unternehmen und führt eine Meldepflicht nach § 25a SÜG ein. Am 28. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett die Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung als Sabotageschutzverordnung des Bundes beschlossen und weitere Wirtschaftszweige und Anwendungsfälle lebenswichtiger Einrichtungen aufgenommen. Die Verordnung ergeht nach § 34 SÜG ohne Zustimmung des Bundesrates und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Was das inhaltlich bedeutet, lässt sich bislang nur am Referentenentwurf ablesen, weil die beschlossene Fassung am 2. November 2026 noch nicht veröffentlicht ist. Das ist eine offene Stelle in der Datenlage, und ich benenne sie als solche. Der Entwurf vom 1. September 2026 erfasst unter anderem die Verteidigungsindustrie (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1) sowie Hersteller von IT-Sicherheitsprodukten zum Schutz von Verschlusssachen ab dem Grad VS-VERTRAULICH (§ 17 Nr. 2). Erfasst sein können Unternehmensteile, die unmittelbar dem Bau, der Wartung oder der Reparatur wehrtechnischer Fahrzeuge, wehrtechnischen Materials oder von Marineschiffen dienen, bei militärisch bestimmten Drohnen auch Teile, die Flugsteuerungen, Sensorik oder Kommunikationsmodule entwickeln oder herstellen.
Die Folgen sind operativ. Vorgesehen ist regelmäßig eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG, und die betroffene Person darf erst nach deren Abschluss mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. Betroffene Unternehmen müssen einen Sabotageschutzbeauftragten bestimmen, sicherheitsempfindliche Stellen identifizieren und diese der zuständigen Behörde unverzüglich melden, spätestens innerhalb eines Jahres nach Erlangung der Eigenschaft. Eine nicht rechtzeitige, unrichtige oder unvollständige Meldung kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Anhörung des Bundestages zur SÜG-Novelle wurde darauf hingewiesen, dass ein Überprüfungsverfahren im Sabotageschutz regelmäßig fünf bis acht Monate dauert. Rechnen Sie das gegen Ihre Projektmeilensteine, und Sie sehen das Terminrisiko.
Die Industrie benennt die Lücke an einer anderen Stelle. Der stellvertretende BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch sagte am 12. Oktober 2026, Unternehmen würden zunehmend über Gefährdungen informiert, es fehlten aber gemeinsame Verfahren, um aus Warnungen schnell konkrete Maßnahmen abzuleiten. Der BDI ist Interessenvertreter der Industrie; die Forderung nach staatlicher Priorität liegt in seiner Rolle. Die Beschreibung des Übergangs von Warnung zu Handlung deckt sich allerdings mit dem, was ich in Gesprächen mit Geschäftsführungen regelmäßig höre.
Erstens: Die Angriffsmittel sind niedrigschwellig, die Wirkung ist hoch. Paletten unter einem Vordach, Altreifen unter einer Kabelbrücke, ein durchtrennter Zaun an einem Werkstattgelände. Keines dieser Mittel verlangt Fachwissen, und keines dieser Ziele war ein Hochsicherheitsbereich. Die Peripherie Ihres Standorts entscheidet über den Schaden, nicht Ihre Zutrittskontrolle am Haupteingang.
Zweitens: Der Ausfall trifft Sie doppelt. Neben dem Sachschaden steht die Lieferfähigkeit gegenüber dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik u. Nutzung der Bundeswehr BAAINBw oder Ihrem Generalunternehmer, und bei Sondermaschinen liegen die Wiederbeschaffungszeiten oft jenseits dessen, was Ihre Betriebsunterbrechungsdeckung abbildet. Der Firmenchef von B&T erklärte unmittelbar nach dem Brand, man sei versichert. Prüfen Sie, ob Ihre Police politisch motivierte Brandstiftung einschließt und welche Haftzeit vereinbart ist. Das ist eine Frage für Ihren Makler und Ihre Rechtsberatung, keine Einschätzung, die ich für Ihren Einzelfall treffen kann.
Drittens: Die Pflichten kommen unabhängig vom Schutz. Der Staat weitet die Sicherheitsüberprüfung auf Ihre Entwicklungs- und Administrationsfunktionen aus. Einen Anspruch auf Objektschutz begründet das nicht. Beides zusammen ergibt eine Aufgabe für die Geschäftsführung, die sich nicht an den Werkschutz delegieren lässt.
1. Betroffenheitsprüfung SÜG bis 30. November 2026 anstoßen. Lassen Sie Produkte, Auftraggeber, laufende Ausschreibungen und angestrebte BSI-Zulassungen daraufhin bewerten, ob Unternehmensteile als sicherheitsempfindliche Stellen einzustufen sind, und benennen Sie eine verantwortliche Person für den Sabotageschutz. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft; die rechtliche Einzelfallbewertung gehört in die Hand Ihrer Rechtsberatung.
2. Nachtbegehung der Außenhaut binnen 30 Tagen. Gehen Sie den Standort zwischen 2 und 4 Uhr ab, dokumentieren Sie brennbares Material an Fassaden, Unterständen und Baustellen, und räumen Sie es. Beziehen Sie Einspeisepunkte, Kabeltrassen, Notstrom und die zivilen Werkstätten ein, in denen Ihre Fahrzeuge oder Baugruppen über Nacht stehen.
3. Deckungs- und Vertragsprüfung bis zum Jahresabschluss 2026. Klären Sie Einschluss politisch motivierter Brandstiftung, Haftzeit der Betriebsunterbrechung und Wiederbeschaffungsfristen für Sondermaschinen, und gleichen Sie das mit Vertragsstrafen und Lieferterminen in Ihren Verteidigungsaufträgen ab. Legen Sie parallel fest, welche Fertigungsschritte innerhalb von vier Wochen an einen zweiten Standort gehen könnten.
Vor vierzehn Monaten hätte ich diesen Text als Ausnahmefall geschrieben. Heute ist er eine Chronik. Die Menschen, die in Thun vor ihrem ausgebrannten Betrieb standen, bauen Werkzeuge für Polizisten und Soldaten, also für Leute, die für uns einstehen. Dass ihr Arbeitsplatz dafür brennt, ist eine Zumutung, die unsere Gesellschaft gerade erst zu verhandeln beginnt. Und während wir verhandeln, läuft die Produktion weiter, oder sie läuft eben nicht.
JAN HESSELBARTH verantwortet als Co-Founder und Managing Partner der BRAVO SIX ADVISORY GmbH den Bereich Defence und bringt über 20 Jahre operative und strategische Führungserfahrung aus Bundeswehr, Bundesbehörden und Privatwirtschaft mit. Als Fallschirmjägeroffizier und Joint Terminal Attack Controller (JTAC) war nach einem Einsatz in Kunduz/Afghanistan beim Landeskommando Hamburg für territoriale Aufgaben und Host Nation Support zuständig. Sein Beratungsportfolio umfasst NATO-Missionen, Programme mit bis zu 1.000 Beteiligten, Ausbildungsbeiträge für mehr als 5.000 Bundeswehrangehörige sowie die Co-Autorenschaft einer bundesweiten Studie zur maritimen Sicherheit für das Bundesministerium des Innern, einem Kernthema im KRITIS-Kontext.
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