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Die Firma HAENEL hat gegen das OTB-Patent von HECKLER & KOCH geklagt. Trotzdem wurde die Rechtsbeständigkeit des Patents nun vom BGH bestätigt.
Die Firma HAENEL stellte die Wirksamkeit des sog. „Over the Beach“-Patents (OTB), welches von der HECKLER & KOCH GmbH gehalten wird, in Frage, und hat daher auf Feststellung von dessen Nichtigkeit geklagt, mit dem Ziel, dieses rechtlich zu beseitigen.
Das Patent schützt ein abgestimmtes Drainage-System – insbesondere zur Ableitung von Wasser – an Gewehren. Diese OTB-Konstruktionsmerkmale sind besonders relevant für maritim und amphibisch operierende Spezialkräfte, aber auch für alle regulären Kräfte, insbesondere beim Durchqueren von Gewässern, da hierdurch das sichere Abfeuern einer Waffe unmittelbar nach deren Entnahme aus dem Wasser gewährleistet wird.

Die Verletzung bzw. Nichtanzeige des Patents durch die Firma HAENEL gegenüber dem Bund hatte zu deren Ausschluss aus dem Beschaffungsverfahren zum G36-Nachfolge-Sturmgewehr bei der Bundeswehr (Modelle G95A1/G95KA1) geführt.
Außerdem wurde dieses rechtswidrige Verhalten durch das OLG Düsseldorf rechtskräftig vergaberechtlich als sog. „schwere berufliche Verfehlung“ der Firma HAENEL eingestuft, was mehrere Jahre deren Sperre bzgl. der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zur Folge hatte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) als einzige Rechtsmittelinstanz hat nun am 18.03.2025 final über die Rechtsbeständigkeit dieses Patents entschieden und diese zugunsten HECKLER & KOCH bestätigt, teilt HK per Pressemitteilung mit.
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