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Das finnische Oberste Verwaltungsgericht hat die Klage von HECKLER & KOCH gegen die Beschaffung von Schusswaffen bei Sako Oy abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass die Ausnahme im EU-Recht für nationale Sicherheit anwendbar ist. Die gemeinsame Beschaffung mit Schweden kann fortgesetzt werden.
Das finnische Oberste Verwaltungsgericht hat die Klage von HECKLER & KOCH gegen die finnische und schwedische Beschaffung von Schusswaffen bei Sako Oy unter Berufung auf eine EU-Ausnahmeregelung zur nationalen Sicherheit abgewiesen, berichtet NORDIC DEFENSE SECTOR. Damit kann das Abkommen umgesetzt werden.
Das finnische Oberste Verwaltungsgericht hat die Klage des deutschen Waffenherstellers HECKLER & KOCH abgewiesen und damit die Position des finnischen Staates bei der Beschaffung neuer Schusswaffen von Sako Oy bestätigt. Das Gericht verweist auf eine Ausnahme im EU-Recht, die es erlaubt, Beschaffungsvorschriften zu umgehen, wenn dies zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen erforderlich ist.
Am 27. März 2023 wurde das Abkommen bekannt gegeben. Das Logistikkommando der finnischen Streitkräfte hatte gemeinsam mit der schwedischen Verteidigungsmaterialverwaltung (FMV) und Sako Oy einen Rahmenvertrag für eine gemeinsame Beschaffung von Schusswaffen ausgehandelt. Die Vereinbarung umfasst automatische Gewehre in den Kalibern 5,56x45 und 7,62x51 sowie Scharfschützengewehre im Kaliber 7,62x51 und Präzisionsgewehre im Kaliber 8,6 Lapua Magnum, worüber NDS berichtete.
HECKLER & KOCH legte gegen die Beschaffung Berufung ein und argumentierte, dass diese in Zusammenarbeit mit Schweden durchgeführt worden sei und damit die Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen umgangen worden seien. Nach Ansicht des Unternehmens hätte der Auftrag ausgeschrieben werden müssen, und man sei der Ansicht, dass man faktisch ausgeschlossen worden sei, als die Entscheidung getroffen wurde, direkt mit Sako Oy fortzufahren. Daher verfolgte das Unternehmen die Angelegenheit auf rechtlichem Wege mit dem Ziel, die Beschaffung für ungültig erklären zu lassen.
Die Angelegenheit wurde in Schweden geprüft. Das Verwaltungsgericht in Stockholm entschied zugunsten der schwedischen Verteidigungsmaterialverwaltung (FMV) und stellte fest, dass die Beschaffung zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens notwendig sei.
Nun hat auch das finnische Oberste Verwaltungsgericht die Klage von HECKLER & KOCH abgewiesen. Das Gericht hält die Beschaffung für rechtmäßig und sieht die Ausnahme aus Gründen der nationalen Sicherheit als anwendbar an. Somit wird die Berufung von HECKLER & KOCH zurückgewiesen, und die Beschaffung kann fortgesetzt werden. Das deutsche Unternehmen muss zudem die im Rahmen des Verfahrens entstandenen Rechtskosten tragen.
Im November 2024 bestellte die Beschaffungsbehörde FMV bei Sako 22.500 Stück des Sturmgewehrs AK 24 (oben im Bild), wobei die Lieferungen bis 2026 fortgesetzt werden sollen.
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