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Waffen
Schweden:

FMV behält Recht gegen Heckler & Koch

Das Verwaltungsgericht in Stockholm genehmigte den Kauf von Schusswaffen des finnischen Herstellers SAKO durch die schwedische Beschaffungsbehörde FMV zum Schutz der Sicherheitsinteressen Schwedens. Die Vereinbarung zielt auf eine verbesserte Zusammenarbeit mit Finnland ab.

21/03/2025 

Das Verwaltungsgericht in Stockholm hat entschieden, dass die schwedische Beschaffungsbehörde FMV das Recht hatte, einen Vertrag zum Kauf von Schusswaffen des finnischen Herstellers SAKO abzuschließen. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Beschaffung zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens notwendig war.

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Der deutsche Waffenhersteller HECKLER & KOCH hatte eine Überprüfung beantragt und argumentiert, dass die gemeinsam mit den finnischen Streitkräften geschlossene Vereinbarung gegen Beschaffungsvorschriften verstoße. Das Verwaltungsgericht ist jedoch der Ansicht, dass die Entscheidung des FMV unter eine gesetzliche Ausnahmeregelung falle. Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass FMV aufgrund einer Ausnahme in den Beschaffungsregeln zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens berechtigt war, die Vereinbarung einzugehen, sagt Maria Eka, Vorsitzende Ratsherrin am Verwaltungsgericht in Stockholm, in einer Pressemitteilung der schwedischen Gerichte.

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Im März 2023 hatten FMV und die finnischen Streitkräfte einen zehnjährigen Rahmenvertrag mit SAKO über die Lieferung von Schusswaffen unterzeichnet. Die Vereinbarung umfasst automatische Karabiner, Scharfschützengewehre und Präzisionsgewehre und zielt darauf ab, Versorgungssicherheit und verbesserte Interoperabilität zwischen Schweden und Finnland zu schaffen. Seitdem fordert FMV weiterhin Waffen im Rahmen des Abkommens an. Im November 2024 bestellte die Behörde 22.500 Sturmgewehre, die Auslieferungen sollen bis 2026 fortgesetzt werden.

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