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Waffen
Österreich:

Das bringt das neue Waffenrecht

Das neue Waffengesetz in Österreich tritt am 28. April 2026 in Kraft und bringt umfassende Änderungen. Wichtige Punkte sind die Meldepflicht für bestimmte Zubehörteile, strengere Regeln für den Munitionserwerb, erweiterte Altersgrenzen und neue Übergangsfristen für die Registrierung.

21/04/2026  Von Max

Das neue Waffengesetz tritt mit 28. April 2026 in Österreich voll in Kraft. Das Gute: Griffe und Schäfte sind nicht waffenrelevantes Zubehör und bleiben frei verkäuflich. Pistolengriffstücke und Lower Receiver werden nun aber meldepflichtiges Zubehör. Ihr habt ein Jahr Zeit – also bis zum 27.04.2027 – eure Altbestände bei der Behörde zu melden, ähnlich, wie bei den Magazinen damals.

Screenshot aus dem PDF des Innenministeriums

Es gibt ein PDF des Innenministeriums, in dem auszugsweise gezeigt wird, was jetzt meldepflichtig wird und was nicht. Grün ist frei verkäuflich, Rot ist Meldepflichtig.

Screenshot aus dem PDF des Innenministeriums

Bei einer Glock sieht es etwas düsterer aus. Aber keine Sorge, diverse Bedienelemente (Ladehebel, Magazinknöpfe etc.) und Ersatzteile wie Schließfeder, Griffschalen, Abzug, Abzugsbügel, usw. sind keine wesentlichen Waffenbestandteile nach dem Waffengesetz. Also auch Kimme und Korn einer Pistole zum Beispiel.

Sonst kommt auch noch viel Neues auf uns zu. Das alles könnt ihr bei der WKO nachlesen:

1. Erwerb von Munition deutlich strenger geregelt

  • Munitionserwerb nur mehr für Berechtigte
  • Erforderlich ist künftig:
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass
    • oder gültige Jagdkarte
    • oder Auszug aus dem ZWR über den Besitz einer entsprechenden Schusswaffe

Betrifft alle Munitionskategorien, insbesondere auch Büchsenpatronen, Schrotpatronen
Spontankäufe ohne entsprechende Dokumente entfallen
 

2. Neue Regeln für Schusswaffen der Kategorie C

  • Erwerb und Besitz nur mehr mit:
    • WBK/Waffenpass (auch „light“)
    • oder gültiger Jagdkarte

3. Wartefrist beim Ersterwerb (bereits seit 1. November 2025 gültig)

  • 4 Wochen Wartefrist beim ersten Erwerb je Kategorie
  • Waffe bleibt in dieser Zeit beim Händler
  • Gilt für Kauf und Schenkung
  • Ausnahme: z. B. bei Waffenpass oder Ausfuhr

4. Begriff „Wesentliche Teile“ ausgeweitet

  • Neue Definition: Gehäuse, im speziellen Griffstücke sind immer wesentliche Teile
  • Wechselsysteme zählen nun als zwei Teile (Lauf + Verschluss)
  • Registrierung bzw. Bewilligung erforderlich

Rückerfassungspflicht innerhalb 1 Jahr

5. Altersgrenzen deutlich angehoben

  • Grundsätzlich:
    • 25 Jahre für Kat. B
    • 21 Jahre für Kat. C
    • Ausnahmen: Jäger, Sportschützen, Soldaten

6. Waffenbesitzkarten künftig befristet

  • Erstausstellung: 5 Jahre befristet
  • Danach:
    • Neuausstellung unbefristet
    • erneute Überprüfung erforderlich

7. Verschärfte Strafbestimmungen

  • Unbefugter Besitz von Waffen oder Munition:
  • Geldstrafen bis 5.000 € (bzw. 7.000 € im Wiederholungsfall)
  • Verstöße gegen Waffenverbote: Gerichtsdelikt möglich
     

8. Änderungen bei Überlassung und Verkauf

  • Privatverkäufe nur mehr über Waffenhändler
  • Händler prüft:
    • Identität
    • Berechtigung
    • Wartefrist
  • Registrierung erfolgt durch den Händler
     

9. Europäischer Feuerwaffenpass eingeschränkt

  • Jäger dürfen:
    • Kat. B nicht mehr ohne Genehmigung mitnehmen
    • Nur Kat. C weiterhin einfacher möglich
       

10. Wichtige Übergangsfristen (gelten ab dem 28. April 2026)

  • 1 Jahr: Registrierung wesentlicher Teile
  • 2 Jahre: Anpassung bei Besitz von Kat. C ohne Berechtigung
  • 6 Monate: Sonderregelungen (z. B. Prangerstutzen)

 Wir lesen uns weiter ins neue Gesetz ein und werden euch demnächst mehr dazu berichten.

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