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Das neue Waffengesetz in Österreich tritt am 28. April 2026 in Kraft und bringt umfassende Änderungen. Wichtige Punkte sind die Meldepflicht für bestimmte Zubehörteile, strengere Regeln für den Munitionserwerb, erweiterte Altersgrenzen und neue Übergangsfristen für die Registrierung.
Das neue Waffengesetz tritt mit 28. April 2026 in Österreich voll in Kraft. Das Gute: Griffe und Schäfte sind nicht waffenrelevantes Zubehör und bleiben frei verkäuflich. Pistolengriffstücke und Lower Receiver werden nun aber meldepflichtiges Zubehör. Ihr habt ein Jahr Zeit – also bis zum 27.04.2027 – eure Altbestände bei der Behörde zu melden, ähnlich, wie bei den Magazinen damals.

Es gibt ein PDF des Innenministeriums, in dem auszugsweise gezeigt wird, was jetzt meldepflichtig wird und was nicht. Grün ist frei verkäuflich, Rot ist Meldepflichtig.

Bei einer Glock sieht es etwas düsterer aus. Aber keine Sorge, diverse Bedienelemente (Ladehebel, Magazinknöpfe etc.) und Ersatzteile wie Schließfeder, Griffschalen, Abzug, Abzugsbügel, usw. sind keine wesentlichen Waffenbestandteile nach dem Waffengesetz. Also auch Kimme und Korn einer Pistole zum Beispiel.
Sonst kommt auch noch viel Neues auf uns zu. Das alles könnt ihr bei der WKO nachlesen:
Betrifft alle Munitionskategorien, insbesondere auch Büchsenpatronen, Schrotpatronen
Spontankäufe ohne entsprechende Dokumente entfallen
Rückerfassungspflicht innerhalb 1 Jahr
Wir lesen uns weiter ins neue Gesetz ein und werden euch demnächst mehr dazu berichten.
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