Zwei wichtige internationale Gremien – der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – haben am 25. Juni Entscheidungen verkündet, die Russlands langjährige Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine bestätigen.

Die Vorverfahrenskammer II des IStGH (die Kammer, die für die Ermittlungen und Strafverfolgung des IStGH in Bezug auf die Ukraine zuständig ist) gab am 25. Juni bekannt, dass sie Haftbefehle gegen den ehemaligen russischen Verteidigungsminister und derzeitigen Sekretär des Sicherheitsrates, Sergej Schoigu, und den Chef des russischen Generalstabs, Armeegeneral Valery Gerassimov, wegen des „Kriegsverbrechens der Leitung von Angriffen auf zivile Objekte“ in der Ukraine erlassen habe.

Die ukrainischen Streitkräfte haben am 25. Juni einen Drohnenangriff auf ein russisches Munitionsdepot in der Oblast Woronesch durchgeführt und vor kurzem Luftabwehrsysteme vom Typ Pantsir-S1 in der Oblast Belgorod mit nicht näher bezeichneten Waffen angegriffen.

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