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Laut Besitzerin eines Waffengeschäftes in Stuttgart vervierfachte sich der Umsatz seit den Anschlägen von Paris. Gefragt seien insbesondere Pfeffersprays, Gas- und Schreckschusspistolen, sowie CS Gas.
Laut Besitzerin eines Waffengeschäftes in Stuttgart vervierfachte sich der Umsatz seit den Anschlägen von Paris. Gefragt seien insbesondere Pfeffersprays, Gas- und Schreckschusspistolen, sowie CS Gas. Also jene sogenannte „freie Waffen“ oder Tierabwehrgeräte, für die keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt wird. Ein Pfefferspray kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, sich vor Angriffen zu schützen. Welche Punkte es bei der Auswahl und beim Einsatz zu beachten gibt, erläutert hier Sicherheitsberater Michael Zeitler.
Vielerorts ist das klassische „Pfefferspray“ das Mittel zur Selbstverteidigung schlechthin. Viele Frauen tragen es in der Handtasche bei sich, in der Absicht sich gegen Belästigungen und sexuelle Übergriffe zu schützen. Dabei ist der Einsatz eines Tierabwehrsprays gesetzlich nur gegen Menschen erlaubt, sofern die Voraussetzungen gem. §32 StGB (Notwehr) vorliegen.
Das bedeutet nach deutschem Recht, dass ich mich gegen einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut in angemessener (verhältnismäßiger) Art und Weise zur Wehr setzen darf. Um diese Definition etwas transparenter zu machen, eine Erklärung der wichtigsten Begrifflichkeiten:
Sicherlich stellen Sie sich jetzt die Frage, was besser ist. CS-Gas oder das klassische Pfefferspray? Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, folgende Punkte:
Aufgrund der effektiven Wirkungsweise empfehle ich im Sinne der Tierabwehr ganz klar, ein Pfefferspray zu erwerben. Selbstverteidigung bedeutet immerhin auch Tierabwehr. Und im Notfall dürfen Sie das Gerät in verhältnismäßiger Art und Weise auch gegen Angreifer einsetzen, um sich gem. §32 StGB zu verteidigen. CS Gas ist zwar juristisch unbedenklicher, zeigt jedoch ggf. nur mangelnde Wirkung, insbesondere beim Einsatz gegen bissige Hunde.
Viele Frauen reagieren mit Unverständnis und Empörung auf die Tatsache, wenn Ihnen bei Einlasskontrollen mitgeteilt wird, dass sie die Veranstaltung nicht mit einem Pfefferspray betreten dürfen. „Das ist zu meinem eigenen Schutz – ich bin eine Frau!“ lautet die häufige Aussage. Klare Antwort: nein.
Insbesondere bei Einlasskontrollen vor gastgewerblichen Diskotheken oder Clubs begeben Sie sich in die Obhut der dort eingesetzten Sicherheitskräfte. Sollten Sie belästigt werden, so obliegt es Ihnen, den Sicherheitsdienst um Hilfe zu bitten. Pfeffersprays und sonstige (freie) Waffen haben auf Veranstaltungen jeglicher Art nichts zu suchen.
FAZIT: Pfeffersprays sind eine sinnvolle Möglichkeit, sich entsprechend zu schützen. Allerdings sollte der Einsatz immer abgewogen werden und verhältnismäßig sein. Das gilt selbstverständlich auch für dein Einsatz von CS Gas. Der Besuch eines geeigneten Deeskalations- und Gefahrenabwehrtrainings macht Sie handlungssicherer und hilft Ihnen Gefahrensituationen realistisch einzuschätzen.
Geeignete Anbieter – Empfehlungen:
Der Artikel erschien zuerst am Blog von Michael Zeitler. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Die Videos von FOXGEAR.DE dienen nur der Illustration einer Pfeffersprayanwendung.
Übersicht über rechtliche Regelungen für Pfefferspray in Europa.
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