Anwalt Gabriel Lansky verfügt über ein Netzwerk, das nicht nur in die Spitzenpolitik und in die Justiz hineinreicht. Er sitzt auch in der Großloge der Freimaurer, einem bekanntermaßen verschwiegenen Zirkel. Verschwiegen gab sich Lansky auch im BVT-Untersuchungsausschuss. Dabei hat er wesentlich dazu beigetragen, dass die Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) ins Rollen kam. ADDENDUM recherchiert die Wurzeln des Kampfes um den österreichischen Inlandsgeheimdienst.

Wien, Rauhensteingasse. Gabriel Lansky und Herbert Anderl müssen nicht unbedingt Brüder im Geiste sein. Brüder in der Loge sind sie jedenfalls. Der eine, einer der bekanntesten Rechtsanwälte des Landes, sitzt mit dem anderen, bis 2013 als Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Österreichs verantwortlich, in einer Geheimloge in der Wiener Innenstadt, in der sich einflussreiche Herren in spiritueller Weise nahekommen. Mitunter halten sie einander auch die Hände. Bruderkette nennt sich dieses Ritual, das verbindet. Im Privaten. Und im Beruflichen. Auch wenn die Herren das gerne dementieren, weil die sogenannte „Geschäftsmaurerei“ – die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile aus der Zugehörigkeit – nach den jahrhundertealten Regeln streng verpönt ist.

Eine halbe Million Mails

In monatelangen Recherchen hat sich ADDENDUM mit der Großloge von Österreich (GLvÖ), einer Dachorganisation österreichischer Freimaurer, beschäftigt, mit ihren Traditionen, ihren Statuten, ihren Umgangsformen. Und auch mit einer ihrer Schlüsselfiguren: Bruder Gabriel, Nachname: Lansky. Der Rechtsanwalt ist 62 Jahre alt, Gründer und Mehrheitseigentümer einer Wiener Großkanzlei. Früher hat sich Gabriel Lansky auch als Menschenrechtsanwalt einen Namen gemacht. Jetzt kämpft er für sich, um sein Lebenswerk, das er durch die halbe Million Mails gefährdet sieht, die dem BVT-Untersuchungsausschuss vorliegen und öffentlich zu werden drohen. Das ist unangenehm für einen Anwalt, der lieber im Hintergrund agieren möchte.

Gabriel Lansky hat sich den momentanen Flächenbrand irgendwie selbst zuzuschreiben. Die Mails stammen von ihm, von seiner Kanzlei, von seinem Server. Die Verwicklung der Kanzlei in die Causa Alijew – der Ex-Botschafter und Ex-Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten, für den Lansky Lobbying orchestrierte, wurde 2015 tot in seiner Haftzelle aufgefunden – ist auch der Grund dafür, dass die Daten überhaupt in Umlauf gekommen sind. Lansky war unter anderem geheimdienstliche Aktivität zum Nachteil Österreichs vorgeworfen worden. Das BVT ermittelte, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Trotzdem soll ein Teil der Daten im BVT noch auffindbar gewesen sein.

Die Daten liegen auch deshalb den Fraktionen des BVT-Untersuchungsausschusses vor, weil Lansky bereits im Sommer 2017 juristische Schritte gegen den Verfassungsschutz auf den Weg gebracht hatte. Seine Vermutung: BVT-Beamte horteten in unerlaubter Weise Insiderwissen und also auch Mails seiner Kanzlei.

Könnten diese rund 500.000 Mails nun ein System zum Vorschein bringen? Könnte es darin nicht nur um Kanzlei-Tratsch, sondern auch um die Beratung von Oligarchen, die Unterstützung von Parteien und – beispielsweise – Unterstützung für ein ehemaliges Regierungsmitglied gehen?

Der Fall Alijew

An dieser Stelle lohnt ein genauerer Rückblick: Im Herbst 2010 orchestriert Gabriel Lansky höchstpersönlich einen für ihn und seine Sozietät besonders wichtigen Fall: Er kämpft – mit tatkräftiger Unterstützung des ehemaligen Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer und anderer internationaler Ex-Politiker, die Kasachstan beraten – aufseiten des kasachischen Präsidenten gegen dessen ehemaligen Schwiegersohn Rachat Alijew, der sich in Österreich niedergelassen hat und sich hier offensichtlich sicherer fühlt als in der Heimat. Offiziell vertritt die Kanzlei einen kasachischen Opferverein. Das Honorar: in Millionenhöhe. Der Wunsch: Alijew möglichst zügig zurückzubringen, in die einstige Heimat, wo ihm der Prozess gemacht werden soll.

Die unliebsamen Ermittler

Zufall oder auch nicht: Zum damaligen Zeitpunkt, im Herbst 2010, stechen auch der Kanzlei Lansky offenbar zwei – aus ihrer Sicht – unliebsame österreichische Ermittler ins Auge: Der eine, Oberst J., arbeitet im Bundeskriminalamt, der andere, Chefinspektor B. im BVT. Beide haben sich näher mit dem kasachischen Geheimdienst beschäftigt. Und beide haben im Innenministerium gewissermaßen einen Oberaufseher: Herbert Anderl, den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit.

Was tut Lansky? Er bringt, nachdem er von einer Anzeige gegen die beiden Ermittler Wind bekommt, einen Befangenheitsantrag ein. Was tut Anderl? Er bekommt die Causa auf den Tisch, erklärt die Sache zum „Verschlussakt“ und lässt sich von den Vorgesetzten der beiden Kriminalisten berichten.

Besonders aufschlussreich ist in weiterer Folge die Konversation zwischen dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Anderl, und dem damals bekanntesten Chefermittler des Bundeskriminalamts: Abteilungsleiter Ernst Geiger, der damals unmittelbarer Vorgesetzter von Oberst J. ist.

Die Fragen des Logenbruders

Im Oktober 2010 fordert Anderl eine Stellungnahme an, die er von Ernst Geiger am 21. Oktober erhält. Offensichtlich steht eine Abgabe des Falles an ein Landeskriminalamt im Raum. Hofrat Geiger erklärt darin, das „Vorbringen des Oberst J.“ sei für ihn „nachvollziehbar und glaubwürdig. Die Befangenheitsgründe sind m.E. nicht vorgelegen, aber die Verhärtung in der Vorgangsweise und die ständige Anschüttung der Ermittler lässt eine weitere gedeihliche Ermittlungstätigkeit mit diesen Beamten kaum zu. Aufgrund der Komplexität des Falles und des Auslandsbezuges ist aber die Abgabe an ein LKA nicht möglich.“

Am 27. Oktober schreibt Anderl an den sehr geehrten Abteilungsleiter: „Erscheint es aus deiner Sicht als unmittelbar Vorgesetzter zielführend, im Sinne des betroffenen Kollegen, diesen von einer unmittelbaren Ermittlungstätigkeit (vorübergehend) zu entbinden? Ich darf dir weiters mitteilen, dass laut Stellungnahme des BVT, der dortige Kollege auf eigenen Wunsch von dem Fall entbunden wurde.“

Nur 13 Minuten später antwortet Geiger:„Sehr geehrter Herr Generaldirektor, lieber Herbert! Eine Entbindung des Oberst J. aus der unmittelbaren Ermittlungstätigkeit ist insofern nicht möglich, als er gar nicht der Ermittler ist. Oberst J. Ist als Büroleiter und Vorgesetzter des unmittelbaren Ermittlers (…) in das Schussfeld geraten. Ich werde Oberst J. anweisen, keine Ermittlungsschritte zu unternehmen, kann aber seine Tätigkeiten im Bereich der Dienst- und Fachaufsicht nicht einschränken.“

Wenige Stunden später schreibt Anderl dem „lieben Ernst“: „Besten Dank, ich erachte dies als eine hervorragende Lösung, unbeschadet, dass es auch keine andere im Lichte dieser Konstellation für mich gibt.“

Gabriel Lansky wollte gegenüber Addendum trotz mehrerer Anfragen keine inhaltliche Stellungnahme abgeben. Er und seine Kanzlei würden „alle Fragen rund um den BVT-Untersuchungsausschuss, die sich auf diese Unterlagen zu stützen scheinen, nicht beantworten. Ich weise Sie lediglich daraufhin und ersuche Sie dies bei Ihren allfälligen Berichten zu berücksichtigen, dass nahezu sämtliche in Ihren Fragen enthaltenen Unterstellungen unwahr sind.“

Herbert Anderl erklärt auf die Frage, ob seine Aktivitäten auch damit zu tun haben könnten, dass er mit Lansky über die Freimaurer verbunden war, er „halte dies für ein Gerücht“. Die Sache sei acht Jahre her, grundsätzlich habe er mit Lansky in vielen Angelegenheiten Kontakt gehabt.

Das Spiel mit den Medien

Ab dem Jahr 2009 lukrierte die Kanzlei Lansky ein Millionenhonorar von einem kasachischen Verein. Neben der umfangreichen juristischen Beratung, die kanzleiintern in Teams organisiert wurde, spielte auch das Spiel mit den Medien eine wesentliche Rolle: Addendum-Recherchen ergaben, dass sämtliche Medienhäuser des Landes via Lanskys Medienberater konzertiert mit hohen Geldbeträgen geködert werden sollten, um ein positives Klima rund um Kasachstan zu schaffen und indirekt auch gewissen Einfluss auf die Justiz auszuüben. Darüber hinaus wurde minutiös geplant, welcher Journalist wann welche Information erhalten sollte, um im Sinne der Kanzlei bzw. dessen Klienten zu agieren und die führenden Medien in ihrer Kasachstan-Berichterstattung auf Linie zu bringen. Die in Aussicht gestellten Zuwendungen bewegen sich bei einer Farbbeilage im höheren bis mittleren fünfstelligen Bereich, bei einer großen Verlagsgruppe, deren damaliger Chef beim Eigentümer unter Druck stand, wurde insgesamt gar ein höherer sechsstelliger Betrag in Aussicht gestellt, im Mittelpunkt sollte auch hier ein „Wirtschaftswunder“ namens Kasachstan stehen. Kanzleichef Lansky selbst soll darüber hinaus angesehene Journalisten getroffen haben, um in seinem und Kasachstans Sinne Stimmung zu machen.

Parallel dazu wurden keine Mittel gescheut, um beispielsweise den in der Causa Alijew ermittelnden Staatsanwalt Peter Seda zu durchleuchten: Er wurde bei einer Malta-Reise von Privatermittlern beschattet und ausspioniert, die in enger Abstimmung mit der Kanzlei Lansky agierten. Auf welch heiklem Terrain sich die umtriebige Kanzlei damals bewegte, ist wohl auch durch folgendes Faktum dokumentiert: Als rund um die Kasachstan-Causa vorübergehend Ermittlungen gegen Lansky und Co. wegen möglicher nachrichtendienstlicher Tätigkeit zum Nachteil Österreichs geführt wurden, bereitete sich die Kanzlei-Spitze intern intensiv auf eine Hausdurchsuchung vor und verfasste sogar einen entsprechenden Operationsplan, damit auch die Empfangsdamen wüssten, was zu tun sei, wenn plötzlich die Ermittler anklopften.

Der Arbeitskreis Justiz

Gabriel Lansky hat es offensichtlich immer gut verstanden, im Hintergrund wichtige Fäden zu spinnen und – im Fall des Falles – daran zu ziehen. Schon im Jahr 1997 sollten einander hochrangige Menschen mit Macht in Justiz und Politik in seiner Kanzlei treffen, um im „Arbeitskreis Justiz“ unter anderem darüber zu debattieren, warum „im Medienrecht alle Instanzen blau sind“ und wie – generell – der SPÖ nahestehende Juristen in den Justizapparat geschleust werden könnten. Wörtlich heißt es in diesem Aktenvermerk: „Nächstes Thema ist die Personalpolitik. Zu überlegen ist, wie sich die Partei noch mehr als bisher einbringen kann.“ Zum Stichwort „Richterdienstgesetz“ heißt es: „Der Ansatzpunkt wären die Rechtspraktikanten. Hier wäre ein vernünftigeres Auswahlverfahren zu treffen und auch junge Genossinnen und Genossen zu ermutigen, in den Richterdienst zu gehen.“

Treffen dieser Art, in der heutige Spitzen aus dem Justiz- und/oder Politikapparat diskutierten, sollten in regelmäßigen Abständen erfolgen, etwa in Lanskys einstiger Kanzlei-Bibliothek in der Rotenturmstraße. Addendum-Recherchen ergaben darüber hinaus, dass Lansky seine Juristenrunde im Frühjahr 2012 beispielsweise zu einem Wiener Heurigen bat. Ex-Justizministerin Maria Berger sollte dabei im Mittelpunkt stehen. Die Ladung erging unter anderem an die bekannten SPÖ-Vertreter Andreas Schieder, Christoph Matznetter und Hannes Jarolim, aber auch Roland Miklau, Justiz-Sektionschef in Ruhe, sollte neben ausgewählten Juristen der Kanzlei Lansky mit am Tisch sitzen. Schon im Jahr 2007 war einmal von einem Dream-Team-Treffen in Monte Carlo die Rede, mit dem ehemaligen steirischen Landeshauptmann und einem einstigen Siemens-Vorstand. 2009 wiederum sollte unter anderem mit ORF-Chef Alexander Wrabetz und dem SPÖ-Spitzenpolitiker Christoph Matznetter genetzwerkt werden. Auch Kellerrunden sind überliefert, oft auch mit hochrangigen SPÖ-Wien-Vertretern, zumindest einmal war auch Michael Ludwig, der heutige Wiener Bürgermeister, eingeladen, um sich der schweren Arbeit an Speis und Trank zu üben.

20.000 Euro für den Staatssekretär

Am Beispiel Christoph Matznetters zeigt sich, wie engmaschig das Netzwerk Lansky geknüpft war: Am 10. September 2008 gingen auf dem Bank-Austria-Konto des damaligen Staatssekretärs Matznetter 20.000 Euro ein. Im Buchungstext steht: „Gutschrift a/Lansky, Ganzger & Partner“. Im Zusatz: „DARLEHEN lt. Vereinbarung

Warum transferiert Lanskys Kanzlei achtzehn Tage vor einer Nationalratswahl 20.000 Euro auf das Privatkonto eines SPÖ-Regierungsmitglieds?

Lansky und Matznetter bezeichnen die Transaktion auf Addendum-Anfrage als „Privatsache“ und reine Freundschaftsleistung. Matznetter hat den Betrag refundiert. Allerdings nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nach einem halben Jahr, sondern erst im Jahr 2010.

Eine weitere Begebenheit, die den Netzwerker Lansky gut zu beschreiben vermag, spielt im Jahr 2007: Damals soll Lansky von einem Wiener Gerichtspräsidenten spätnachts und umfassend zum Zwischenstand des Besetzungsverfahrens einer Vizepräsidentenstelle informiert worden sein. Interessant ist weiters, dass besagter Gerichtspräsident eine Kandidatin in den Himmel gehoben, den anderen Kandidaten als „Intriganten“ abgekanzelt haben soll. Womöglich hat der Gerichtspräsident gehofft, via Lansky bei der damaligen Justizministerin Gehör zu finden.

Heute sagt der einstige Gerichtspräsident dazu, er sei in das Besetzungsverfahren nicht involviert gewesen. Wenn, dann habe er nur über die Reihungen der Personalsenate Bescheid gewusst. Beide hätten ihre Qualitäten gehabt, mehr dürfe er nicht sagen, da dies der Amtsverschwiegenheit unterliege. Und überhaupt: Er habe nur deshalb nach dem Ende seiner Amtszeit bei Lansky als Rechtsanwaltsanwärter angedockt, um „einen Pensionsschock zu vermeiden“.

Gewehr bei Fuß

Wie weit Lanskys Arm reicht, zeigt sich in der seit Anfang September 2018 laufenden Debatte um die Verwertbarkeit seiner Kanzlei-Mails im U-Ausschuss anhand der Prominenz der Verteidiger, die treu verbunden ausrücken, um auf dem momentanen Minenfeld an seiner Seite zu stehen:

  • Rupert Wolff, der Präsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer, setzte sich in Interviews vehement dafür ein, dass die Mails zurückgegeben werden müssten und pochte auf das Anwaltsgeheimnis; Wolffs Nichte war Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Lansky.
  • Josef Moser, der Justizminister, hatte dem Untersuchungsausschuss noch am 5. September erklärt, dass die Lansky-Daten in einer niedrigen Geheimhaltungsstufe behandelt werden können. Drei Wochen später forderte er plötzlich eine Umstufung auf eine höhere parlamentarische Geheimhaltungsstufe ein.
  • Und Heinz Mayer, der Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, erstellte in Lanskys Auftrag im September ein erstes „Rechts-Gutachten“, in dem er auf zweieinhalb Seiten ausführte, warum die Mails nichts im parlamentarischen U-Ausschuss verloren hätten. Er ergriff auch in der „Zeit im Bild“ für Lansky Partei; der Vermerk, dass Heinz Mayer seit Jahren als „Of Counsel“, also Berater, bei Lansky tätig ist, war keine Erwähnung wert.

Mittlerweile hat Heinz Mayer auch den jüngsten Meinungsumschwung von Justizminister Moser für Lansky bewertet. Ergebnis: Er sieht es wie Moser.

Das Parlament ist freilich anderer Meinung. Und hielt am 10. Oktober erneut fest, dass es keine rechtliche Grundlage für eine derartige Umstufung gibt.

Übrigens: Ausgerechnet Gabriel Lansky suchte am 16. Jänner 2018 die im BVT-Fall ermittelnde Staatsanwältin der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf, um ihr den baldigen Besuch von Peter Goldgruber, dem Generalsekretär von Innenminister Herbert Kickl, anzukündigen.

Damit kam die BVT-Affäre richtig ins Rollen. Offensichtlich ist der SPÖ-nahe Advokat auch in der FPÖ wohlgelitten. Es gehe aber nicht um seine Sache, betonte Lansky gleich zweimal in einem von der Staatsanwältin verfassten Aktenvermerk, sondern um – „die andere“.

Addendum Artikelserie BVT: 

Die Einleitung auf SPARTANAT: BVT in Österreich: Wie kaputt war der Geheimdienst? 

Teil 1: Das BVT – eine Fehlkonstruktion?

Teil 2: Österreichischer Agent mit Agenda

Teil 3: Der „Chefspion“, der aus der Partei kam

Teil 4: Agent Gridling – die andere BVT-Affäre

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