Die US-Gerichte werden sich demnächst mit der Frage auseinandersetzen, ob Heckler und Koch die Rechte an der äußeren Erscheinung der MP5 besitzt – oder nicht. German Sport Guns (GSG) hat eine entsprechende Klage eingebracht, in der 16,5 Mio. US Dollar Schadenersatz verlangt werden, weil Heckler und Koch’s US-Ableger sie in einem Fall von 2007 – wo es um die MP-5 ähnliche .22lr Waffe GSG-5 bzw. GSG-522 ging – unter angeblicher Vorspielung falscher Tatsachen (nämlich der Innehabung der Designrechte) zu einem Vergleich und einer Änderung am Produkt getrieben haben soll.